Verhinderungspflege
Unterstützung von Angehörigen
Ab in den Urlaub!
Pflegen Sie als Privatperson einen Angehörigen und möchten z.B. einfach mal wieder in den Urlaub fahren? Wünschen Sie für einige Stunden in der Woche eine Pause oder Zeit für sich?
Dann können und sollten Sie die sog. Verhinderungs- oder Ersatzpflege nach § 39 SGB XI für sich, bzw. die versicherte Person, in Anspruch nehmen.
Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Verhinderungspflege von maximal 28 Tagen im Jahr: Sie haben die Möglichkeit bis zu einem jährlichen Betrag von 1.612,- € für maximal 28 Tage im Jahr, die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes als Vertretung in Anspruch zu nehmen – zum Beispiel für den Urlaub. Die 28 Tage müssen nicht an einem Stück genommen werden.
- Stundenweise Verhinderung bis maximal 8 Stunden pro Tag: Ebenfalls kann die Jahressumme in Höhe von 1.612,- € auch für stundenweise Vertretung verwenden werden, um Sie im Alltag zu entlasten und die Pflege sicher zu stellen. Der Vorteil hierbei ist, dass keine Kürzung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse erfolgt.
Wird die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen, verfällt der jährliche Anspruch ohne dass Sie diesen auf das nächste Jahr übertragen können. Der Antrag auf Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
Sehr gern helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung und pflegen und betreuen Ihre Angehörigen in Ihrer Abwesenheit.