Beratung und Vermittlung
Unverbindliche soziale- und Pflegeberatung sowie Vermittlung weiterer Partner
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeldleistungen in Anspruch nehmen, sind Sie verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen von einem ambulanten Pflegedienst in sog. Qualitätssicherungsbesuchen beraten zu lassen (§ 37, 3 SGB XI). Gern kommen wir zu Ihnen nach Hause und führen diese Pflegeberatung durch. Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen.
Unterstützung durch verschiedene Kostenträger
Wenn Sie auf Hilfe oder Pflege angewiesen sind, sind häufig viele unterschiedliche Kostenträger involviert, wie Ämter und Versicherungen. Das Navigieren durch die Vielzahl an Anträgen und Vorschriften kann oft verwirrend sein. In solchen Fällen steht Ihnen unsere Sozialarbeiterin mit Rat und Tat zur Seite.
Soziale Beratung und Information
Im Rahmen der Sozialberatung erhalten Sie wertvolle Informationen zu verschiedenen relevanten Themen, darunter:
- Ihre sozialen Rechte und Ansprüche
- Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
- Sozialhilfegesetz (SGB XII)
- Leistungen der Krankenkasse (SGB V)
- Leistungen aus dem Schwerbehindertengesetz
- Möglichkeiten der ambulanten Versorgung
- Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger
- Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen
- Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen
Unterstützung bei Anträgen und Pflegehilfen
Wir bieten praktische Unterstützung bei:
- Der Beantragung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen und Ämtern
- Der Klärung der Pflegekosten
- Der Anschaffung von Pflegehilfsmitteln wie Rollstühlen, Badewannenliftern oder Rollatoren
- Der Umgestaltung Ihrer Wohnung, etwa durch das Entfernen von Türschwellen oder das Anbringen von Haltegriffen
- Der Vermittlung von ehrenamtlichen Diensten und Dienstleistungen, wie z.B. Fußpflege, Hausnotruf oder einem fahrbaren Mittagstisch